Rechtsprechung:
Bundesgerichtshof: Auch ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Beweislastumkehr führen
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler nochmals bestätigt. Die einfach unterlassene Befunderhebung kann dann zu einer Umkehr der Beweislast führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellt. Es genügt, dass er generell geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen (BGH Urteil vom 7.6.2011, Az.: VI ZR 87/10; BGH Urteil vom 13.9.2011, Az.: VI ZR 144/10)
Bundesgerichtshof hebt Urteil über Charlottenburger Schönheitschirurgen auf
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Berlin über den Charlottenburger Schönheitschirurgen zum Teil aufgehoben. Die getroffenen Feststellungen würden nicht für einen bedingten Tötungsvorsatz ausreichen. Aufrechterhalten bleiben jedoch die Körperverletzung mit Todesfolge sowie das Berufsverbot. Über das Strafmaß hat das Landgericht Berlin nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs neu zu entscheiden. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2011, Az.:5 StR 561/10)
Verweigerung der Vorlage der Behandlungsdokumentation führt zur Beweislastumkehr
Weigert sich ein Arzt die Behandlungsunterlagen vorzulegen, führt dies zur Beweislastumkehr. Es wird dann vermutet, dass die Behauptungen der klagenden Partei als zutreffend angesehen werden. Eine Begutachtung durch einen Sachverständigen ist dann gar nicht mehr notwendig. Vielmehr wird dann unterstellt, dass die Behauptungen der Klagepartei richtig sind. (Oberlandesgericht München, Urteil vom 17.03.2011, Az.: 1 U 5245/10)
Gesetzlich krankenversicherter Patient muss Privatrechnung nur bezahlen, wenn er verlangt hat, privatärztlich behandelt zu werden und dies in der schriftlichen Honorarvereinbarung enthalten ist
Im zu Grunde liegenden Fall begab sich ein gesetzlich versicherter Patient in chirurgischer Behandlung. Vor Beginn der Behandlung wurde eine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen. Das Amtsgericht sah jedoch ein wirksame Vergütungsvereinbarung als nicht geschlossen an. Es sei erforderlich, dass der Versicherte vor der Behandlung ausdrücklich verlange, privatärztlich behandelt zu werden und dies in der schriftlichen Honorarvereinbarung dokumentiert ist. (Amtsgericht München, Urteil vom 28.04.2011, Az.: 163 C 34297/09) Das Landgericht München hat die Entscheidung des Amtsgerichts in der Berufung bestätigt. (Landgericht München Az. 31 S 10595/10)
Neues Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes: Zahnärztlicher Behandlungsfehler kann zur Kündigung berechtigen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass Patienten bei vertragswidrigem Verhalten des Zahnarztes den Vertrag kündigen und ihr Geld zurückverlangen können. Ein zahnärztlicher Behandlungsfehler kann in diesem Sinne vertragswidrigen Verhalten sein. Zwar lässt ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten die Pflicht zur Vergütung der schon geleisteten Dienst unberührt. Es muss sich jedoch nicht um ein schwerwiegend vertragswidriges Verhalten handeln, so der Bundesgerichtshof. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2011, Az.: VI ZR 133/10)
Berliner Psycholyse-Therapeut nur wegen fahrlässiger Tötung strafbar
Der Prozess gegen den Psychotherapeut der im 19.09.2009 im Rahmen einer Gruppentherapie Drogen bereitstellte, worauf zwei Personen verstarben, muss neu aufgerollt werden. Eine Körperverletzung mit Todesfolge liege nicht vor, so der Bundesgerichtshof. Der Angeklagte hätte nur wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden können. (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.01.2011, Az.: 5 StR 491/10)
Operation am falschen Bein - 8000 € Schmerzensgeld
Ein angehender Profifußballer erlitt beim Fußballspielen am vorderen Oberschenkelmuskel eine Zerrung der Leiste mit Sehnenriss. Er wurde im Krankenhaus operiert - jedoch am gesunden hinteren Oberschenkelmuskel. Der Behandlungsfehler beruhte auf einer Verwechslung der Diagnosen im Krankenhaus. Der Kläger hatte eine unnötige 13 cm lange Narbe am Oberschenkel erlitten und ist nicht in der Lage länger als zwei bis drei Stunden schmerzfrei zu sitzen. Das Landgericht hat ihm 8000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.(LG Osnabrück, Urteil vom 15.04.2011, Az: 2 O 1265/10)
Gutachterkosten können erstattungsfähig sein
Die Kosten eines medizinischen Sachverständigengutachtens können erstattungsfähig sein, wenn sie für die Rechtsverfolgung notwendig sind. (Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 5 W 30/10)
Schmerzensgeld für Schockschaden von Lebensgefährten
Verstirbt der Lebensgefährte auf Grund eines ärztlichen Kunstfehlers kann ein eigener Schmerzensgeldanspruch der Lebensgefährtin vorliegen. Ein solcher Schockschaden liegt zum Beispiel dann vor, wenn sich daraus eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt. Im konkreten Fall wurde der Lebensgefährtin dafür 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. (Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 5 W 30/10)
Bundesgerichtshof: Arzt muss alle erhobenen Befunde sorgfältig auswerten
Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem veranlasst wurden. Der für die Auswertung eines Befundes im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs feststellen muss. Auch vor Zufallsbefunden darf er nicht die Augen verschließen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2010, Az: VI ZR 284/09)
Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Beweislast bei Aufklärungsfehlern
Steht ein Aufklärungsfehler bereits fest, gilt der Beweismaßstab des § 287 ZPO und nicht des § 286 ZPO, denn die Primärschädigung liegt bereits in dem mangels wirksamer Einwilligung per se rechtswidrigen Eingriff. Für den Nachweis des Gesundheitsschadens genügt dann eine überwiegende Wahrscheinlichkeit. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2010, Az.: VI ZR 241/09)
Kammergericht: Rechte bei mangelhaftem Zahnersatz
Ist der Zahnersatz auf Grund eines Behandlungsfehlers mangelhaft, so kann der Patient den Ersatz aller ihm für die Behebung der Mängel entstandenen Kosten verlangen. Alternativ steht dem Patienten ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars zu, soweit der Zahnersatz für ihn auf Grund eines Behandlungsfehlers unbrauchbar ist. (Kammergericht, Beschluss vom 01.07.2010, Az.: 20 W 23/10)
Hypothetische Entwicklung eines Kindes nach Geburtsschaden
Bei der Ermittlung des Erwerbsschadens eines Kindes, das einen Schaden bei der Geburt erlitten hat, kann es geboten sein, den Beruf und die Ausbildung der Eltern, sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern zu berücksichtigen. Ergeben sich nach dem Zeitpunkt der Schädigung Anhaltspunkte für Begabungen, ist dies auch bei der Prognose zu berücksichtigen.
BGH Urteil vom 5.10.2010 Az.: VI ZR 186/08 .
Charlottenburger Schönheitschirurg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin hat am 01.03.2010 den 60 Jahre alten angeklagten Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Kammer ein Berufsverbot von vier Jahren an. Die 49-jährige Patientin unterzog sich am 30. März 2006 in der Praxis des Angeklagten einer Schönheitsoperation. Entgegen dem ärztlichen Standard führte der Angeklagte den vierstündigen Eingriff ohne Anästhesisten durch und veranlasste nach einem Herz-Kreislaufstillstand der Geschädigten erst sieben Stunden nach der erfolgten Reanimation eine Überstellung in ein Krankenhaus. Die Patientin verstarb an den Folgen dieser fehlerhaften Behandlung am 12. April 2006. Die Kammer folgte den Aussagen der medizinischen Sachverständigen, nach denen dieser Eingriff nicht ohne Anästhesisten hätte durchgeführt werden dürfen und unverzüglich nach der Reanimation eine intensivmedizinische Behandlung im Krankenhaus erforderlich gewesen wäre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Eine Entscheidung ist des Bundesgerichtshofs ist inzwischen ergangen.
Landgericht Berlin – Urteil vom 01. März 2010, Az.: (535) 1 Kap Js 721/06 Ks (15/08) .
Bundesgerichtshof: Unterlassene Befunderhebung als grober Behandlungsfehler
Die Unterlassung einer aus medizinischen Sicht gebotenen Befunderhebung kann einen groben ärztlichen Behandlungsfehler darstellen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann alleine die Unterlassung gebotener Befunderhebung zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen. Die Unterlassen der gebotenen Therapie ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers. In solchen Fällen gilt grundsätzlich eine Beweislastumkehr, es sei denn die Verursachung des Gesundheitsschadens ist äußerst unwahrscheinlich. (BGH Beschluss vom 29.09.2009, Az.: VI ZR 251/08)
Auskunftspflicht bei Arzneimittelhaftung
Liegen Tatsachen vor die die Annahme rechtfertigen, dass ein Arzneimittel einen Schaden verursacht hat, so kann der Geschädigte vom pharmazeutischen Unternehmer Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen verlangen (§ 84a Arzneimittelgesetz). Ausreichend ist hierbei nach dem Kammergericht die begründete Annahme bzw. die ernsthafte Möglichkeit eines Zusammenhangs. Der Anspruchssteller muss hierfür keine umfangreichen medizinischen Stellungnahmen oder gar ein Sachverständigengutachten einreichen. (Kammergericht Berlin, Teilurteil vom 8.6.2009 - 10 U 262/06)
Pflichten des Gerichts bei unklarem Sachverständigengutachten
Am 21.01.2009 ist eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Pflichten des Gerichts bei unklarem Sachverständigengutachten ergangen. Werden von einer Partei ernst zu nehmende Bedenken gegen ein Gutachten erhoben, so ist das Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Klärung verbleibenden Zweifel verpflichtet. Das Gericht habe die Zweifel durch nochmalige Anhörung des Gutachters oder durch Beauftragung eines weiteren Gutachters zu klären. (BGH Beschluss vom 21.01.2009 - VI ZR 170/08)
Hüftgelenk mit Materialfehler: 7000 Euro Schmerzensgeld
Das Landgericht Berlin hat am 9. Dezember 2008 über die Klage eines Hüftprothesepatienten entschieden. Er hatte im Jahr 2003 im Berliner Sankt-Hedwig-Krankenhaus ein künstliches Hüftgelenk der Firma Falcon Medical implantiert bekommen. 2005 wurde das Implantat dann wegen eines Materialfehlers vom Markt genommen. Solche Fehler kommen immer wieder vor bei künstlichem Hüftgelenk oder bei künstlichem Kniegelenk. Diese Kunsthüfte kann plötzlich brechen. Aus Angst davor, schränkte sich der Patient in seiner Lebensführung erheblich ein. Deshalb forderte er von der Firma Schmerzensgeld. Das Landgericht Berlin sprach ihm 7000 Euro zu. Ob hiergegen Berufung zum Kammergericht (Oberlandesgericht Berlin) eingelegt wird, ist noch nicht bekannt.
Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Privatgutachten müssen im Prozess berücksichtigt werden
In einem Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Gericht gegen seine Pflichten verstoße, wenn es das von den Klägern vorgelegte Gutachten nicht berücksichtige. Gutachten von Sachverständigen unterliegen zwar der freien Beweiswürdigung. Ein Gericht hat jedoch Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und die Pflicht, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt. Es kann auch nicht als Nachlässigkeit angesehen werden, wenn eine klagende Partei erst im zweiten Rechtszug ihren Angriff mit Hilfe eines Privatsachverständigen konkretisiert. (BGH Urteil vom 8.7.2008 – VI ZR 259/06)
Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
Ein Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion, kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger, einem Berufsfußballspieler im linken Knie ein Medikament injiziert. Dabei wurden grundlegende hygienische Selbstverständlichkeiten nicht beachtet. Von der Injektion bekam der Kläger vermehrte Schmerzen und konnte längere Zeit seinen Beruf als Fußballspieler nicht ausüben. Ein grober Behandlungsfehler führt regelmäßig zu einer Umkehr der Beweislast. Will der Arzt also von einer Haftung frei kommen, muss er beweisen, dass die Missachtung der Hygienevorschriften nicht Grund für den Gesundheitsschaden war. (BGH Urteil vom 8.1.2008 – VI ZR 118/06)
Notwendigkeit von diagnostischen Maßnahmen bei Anzeichen auf Herzinfarkt
Ein Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei Anzeichen für einen Herzinfarkt verpflichtet sein, den Patienten in ein Krankenhaus einzuweisen. Entweder muss der Arzt die Möglichkeit des Herzinfarkts selber ausschließen können oder er muss den Patienten in ein Krankenhaus einweisen. (BGH Beschluss vom 16.10. 2007 – VI ZR 229/06)
