Honorar
- Eine Erste Beratung kostet 150 € zzgl. 19 % USt. und ist auf eine Stunde begrenzt.
- Für die Einholung der Krankenunterlagen und deren Prüfung samt anschließender Beratung wird eine Pauschale vereinbart.
- Falls Sie sich dann entscheiden, mich mit außergerichtlichen Verhandlungen oder der Führung eines Prozesses zu beauftragen, dann richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei ist vor allem die Höhe des Streitwertes maßgebend für die Höhe der Gebühren. Eine Informationsbroschüre hierzu ist in der Kanzlei erhältlich.
Bei der Honorarfrage ist auch noch darauf hinzuweisen, dass viele Arzthaftungsfälle außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung geregelt werden können. Deshalb können solche Fälle auch häufig kostengünstig außergerichtlich geregelt werden. In manchen Fällen, insbesondere wenn die Gegenseite einen Fehler beharrlich leugnet, ist jedoch ein Gerichtsverfahren unvermeidlich. Gewinnen Sie den Prozess, dann haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren gegen die Gegenseite.
Am besten ist es, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Haben Sie eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, brauchen Sie sich über Anwalts- und Gerichtskosten keine Gedanken mehr machen. Natürlich kann ich auch für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage beantragen.
