Haben Sie durch eine medizinische Behandlung einen Gesundheitsschaden erlitten?
Dann sind Sie hier in meiner spezialisierten Fachkanzlei für Patientenrecht richtig.
Ich darf mich Ihnen als Fachanwalt für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung auf Patientenseite vorstellen. Nach Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Medizinrecht im Jahr 2007, habe ich mich dann ausschließlich auf die Vertretung der Rechte medizingeschädigter Patienten spezialisiert. Seither vertrete ich die Rechte meiner Mandanten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeheimen und deren Haftpflichtversicherungen. Schwerpunktmäßig bin ich dabei vor den Berliner Gerichten tätig.
Arzthaftung

Eine ärztliche Behandlung hat bei Ihnen zu einem Gesundheitsschaden geführt. Sie haben das Gefühl, dass ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt. Bei Ihrem Arzt finden Sie jedoch keinerlei Gehör. Mehr dazu erfahren Sie unter Arzthaftung.
Krankenhaushaftung

Immer häufiger kommen Behandlungsfehler im Krankenhaus an das Licht. Insbesondere in den Be-
reichen Chirurgie, Ortho-
pädie und Geburtshilfe. Ihr Patientenanwalt hilft Ihnen Schadensersatz und Schmerzensgeld gelten zu machen. Mehr dazu erfahren Sie unter Krankenhaushaftung.
Zahnarzthaftung
Manchmal führt eine zahnärztliche Behandlung nicht zum Erfolg. Besonders häufig kommt dies bei Zahnersatz und Implantaten vor. Unter welchen Bedingungen Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen können, erfahren Sie unter Zahnarzthaftung
